AGB`S

Informationen zur Nachweis-Bestätigung und zum Maklervertrag

Wesentliche Leistungsmerkmale

HPK-Immobilien weist dem Auftraggeber die nachgefragte(n) Immobilienobjekt(e) nach. Sofern ein Kauf- bzw. Mietvertrag über eines der Objekte zustande kommt, erhält sie eine Provision vom Auftraggeber. HPK-Immobilien darf auch für den Verkäufer bzw. Vermieter entgeltlich tätig sein.

 

Preise/Vergütung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Erfolgsfall für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder für die Vermittlung eines notariellen Kauf- bzw. Mietvertrages eine Provision zu bezahlen, die sich nach der Höhe des Kauf- bzw. Mietpreises einschließlich Mehrwertsteuer bemisst.

Die Höhe der Provision beträgt bei

a) Kaufobjekten 4,76 % einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem beurkundeten Kaufpreis.

b) Mietverträgen je nach Vereinbarung entweder 2 Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer

oder alternativ 3 % aus dem Zehnjahresmietwert, aus dem Zehnjahrespachtzins oder dem

Zehnjahreserbbauzins jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der Auftraggeber hat die Provision auch dann zu entrichten, wenn er die vertraulichen Nachweise ohne Zustimmung der Sparkasse an einen Dritten weitergibt und der Dritte einen Kaufvertrag über das

nachgewiesene Objekt abschließt.

 

Weitere vom Auftraggeber zu zahlende Steuern und Kosten

Bei steuerlichen Fragen sollte sich der Auftraggeber an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Kosten, die dem Auftraggeber von Dritten in Rechnung gestellt werden (z. B. für Telefon, Internet, Porti) hat der Auftraggeber selbst zu tragen.

 

Zusätzliche Telekommunikationskosten

Darüber hinaus gehende Telekommunikationskosten werden seitens von HPK-Immobilien nicht in Rechnung gestellt.

 

Zahlung und Erfüllung des Vertrags

HPK-Immobilien erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag, indem sie dem Auftraggeber das nachgefragte Kauf- bzw. Mietobjekt nachweist oder vermittelt. Es werden keine von den gesetzlichen Vorschriften (§ 271 BGB) abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart.

 

Mindestlaufzeit des Vertrags und Kündigungsregeln

Der Vertrag endet nicht vor Verkauf der nachgewiesenen Grundstücke bzw. Immobilien. Ein vertragliches Kündigungsrecht wird nicht vereinbart. Kündigungsrechte des Auftraggebers aus wichtigem Grund richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 314 BGB)

 

Geschäftsbedingungen für das wohnwirtschaftliche Immobiliengeschäft

 

1. Provision

Der Interessent verpflichtet sich im Erfolgsfall für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder für die Vermittlung eines notariellen Kaufvertrages eine Provision von 4,76 % einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem beurkundeten Kaufpreis an HPK-Immobilien zu zahlen.

 

2.Fälligkeit:

Die Provision wird mit Unterschrift des Miet-bzw. Kaufvertrags zur Zahlung fällig.

 

3. Tätigkeit für den anderen Vertragspartner

HPK-Immobilien darf als Makler für den Verkäufer/Vermieter und auch für den Käufer/Mieter entgeltlich tätig sein und das Objekt auch weiteren Interessenten nachweisen.

 

4. Vertraulichkeit

Die Immobilienangebote sind vertraulich, freibleibend und nur für den Interessenten bestimmt. Gibt der

Interessent die Immobilienangebote ohne Zustimmung von HPK-Immobilien an Dritte weiter, so hat er auch dann die Provision zu zahlen, wenn der Dritte einen Kaufvertrag bzw. Mietvertrag über das nachgewiesene Objekt abschließt. Daneben behält sich HPK-Immobilien für den Fall der Weitergabe die Geltendmachung eines weiteren Schadens vor.

 

5. Vorkenntnis

Der Interessent weist HPK-Immobilien unverzüglich seine Vorkenntnis von dem angebotenen Objekt nach.

 

6. Haftungsausschluss

Die in den Exposés, Beschreibungen u. ä. enthaltenen Angaben basieren auf Informationen des

Verkäufers/Vermieters. Zu eigenen Nachforschungen ist HPK-Immobilien nicht verpflichtet. Sie übernimmt deshalb keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, es sei denn, die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit beruht auf grobem Verschulden von HPK-Immobilien.

 

7. Nebenabreden

Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

 

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Interessent Kaufmann, ist als Erfüllungsort und Gerichtsstand Esslingen vereinbart.